Flugverspätung Entschädigung: Was sind meine Rechte?

Dein Flug hat Verspätung oder wurde annulliert? Leider sind Flugverspätungen keine Seltenheit. Und gerade auf dem Weg in den Urlaub ist eine Verspätung mehr als ärgerlich. Was viele nicht wissen ist: Schon bei einer Flugverspätung von wenigen Stunden hat man Anspruch auf Unterstützungsleistungen. 

Besonders in der Ferienzeit herrscht auf den Flughäfen Hochbetrieb. Oft kommt es dann zu Verspätungen oder Flugausfällen. Gerade bei einem Streik sind Flugannullierungen meist an der Tagesordnung. Neben einer Entschädigung hast du als Reisender auch noch andere Ansprüche, die du geltend machen kannst.

Bei Annullierung, Verspätung, verpasstem Anschlussflug oder einer Überbuchung haben Fluggäste nach EU-Fluggastrechteverordnung einen Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Tickets.

  • Bei mehr als 3 Stunden Flugverspätung hast du Anspruch auf eine Entschädigung. Unabhängig vom Ticketpreis stehen dir 250 bis 600 Euro Entschädigung zu.
  • Nach 2 Stunden Flugverspätung muss die Fluggesellschaft Snacks und Getränke bereitstellen.
  • Findet der Flug erst am nächsten Tag statt, muss die Airline für eine Übernachtungsmöglichkeit sorgen. Buchst du dir selbst ein Hotel, kannst du für die entstandenen Mehrkosten eine Rückerstattung beantragen. Auch Kosten für Essen und Getränke können geltend gemacht werden.

Die europaweit gültige Verordnung sieht eine Reihe von Rechten vor, die man kennen sollte. Diese gelten unabhängig davon, ob sich ein Flug wegen schlechten Wetters oder aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie einem Streik verspätet.

Ab 2 Stunden Flugverspätung

Beträgt die Flugstrecke weniger als 1.500 Kilometer, muss die Fluggesellschaft ab einer Flugverspätung von zwei Stunden kostenfrei Snacks und Getränke anbieten. Bietet di Airline diese nicht an, hat der Fluggast das Recht, sich selbst eine Mahlzeit und ein Getränk zu kaufen und sich die Kosten erstatten zu lassen. Häufig stellt die Fluggesellschaft auch Gutscheine für Mahlzeiten und Getränke zur Verfügung.

Ab 5 Stunden Flugverspätung

Ist ein Flug mindestens fünf Stunden verspätet oder wurde annulliert, hast du das Recht, dich auf einen anderen Flug kostenfrei umbuchen zu lassen. Die Airline muss dem Fluggast eine alternative Beförderung zum Zielort gewähren. Die Umbuchung muss dabei nicht nur auf die Flüge der betreffenden Airline erfolgen. Du hast auch Anspruch darauf, dass die Fluggesellschaft dich auf eine andere Airline umbucht, damit du dein Ziel so schnell wie möglich erreichst. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn dir die Fluggesellschaft keinen zumutbaren Alternativflug anbieten kann.

Wird dein Flug mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug geändert oder annulliert, hast du keinen Anspruch auf Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft, bei der du gebucht hast, kann dir jedoch einen alternativen Flug anbieten. Außerdem hast du bei einer Flugannullierung oder einer enormen Flugverspätung auch Anspruch darauf, den Flug zu stornieren und dir den Ticketpreis erstatten zu lassen. Wir empfehlen, vorab mit der jeweiligen Airline in Kontakt zu treten und die Möglichkeiten zu besprechen.

Flugverspätung über Nacht

Niemand sitzt gerne über Nacht am Flughafen fest. Gerade bei einer Annullierung und Umbuchung auf den nächsten Morgen oder einer großen Verspätung, wo ein Flug erst am nächsten Tag möglich ist, hast du Anspruch auf eine Hotelübernachtung. Das gilt, sofern du am Abflugort nicht wohnhaft bist. Die Airline muss diese kostenlos stellen. Falls du selbst ein Hotel buchen musst, kannst du für diese Mehrkosten eine Rückerstattung beantragen. Zusätzlich hast du auch noch Anspruch auf eine Entschädigung. Außerdem muss die Fluggesellschaft auch die Transportkosten vom Flughafen zum Hotel und zurück übernehmen. Darunter fallen auch die Kosten für ein Taxi.

So viel Entschädigung gibt es bei Flugverspätungen

Die Entschädigungen bei Flugverspätungen sind seit 2004 im EU-Fluggastrecht geregelt. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Ist ein Flug mehr als drei Stunden verspätet stehen den Fluggästen folgende Entschädigungsleistungen zu:

  • Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): 250 Euro Entschädigung
  • Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): 400 Euro Entschädigung
  • Langstrecke (über 3500 Kilometer): 600 Euro Entschädigung

 

Zu beachten ist, dass der Flug entweder in der EU starten oder landen muss, während die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat, damit das EU-Fluggastrecht greift. Der Anspruch auf Entschädigung kann außerdem bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Bei außergewöhnlichen Umständen, wie im Falle eines Streiks oder Unwetter, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.

Voraussetzungen um eine Entschädigung geltend zu machen

Um eine Entschädigung bei einer Flugverspätung geltend zu machen, musst du rechtzeitig eingecheckt gewesen sein. Dies ist normalerweise bei 45 Minuten vor Abflug der Fall. Zudem muss der Flug entweder in der EU starten oder landen (Fluggesellschaft mit Sitz in der EU). Eine Entschädigung steht dann zu, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist (z.B. technisches Problem).

Wichtig ist, dass das ursprüngliche Flugticket, die Bordkarte bzw. E-Ticket aufbewahrt werden. Weitere notwendige Dokumente für den Anspruch auf Entschädigung sind die Buchungsbestätigung und der Reisepass bzw. Personalausweis. Es kann auch hilfreich sein, die Flugverspätung genau zu dokumentieren. Halte außerdem deine Reisedaten, wie die Flugnummer bereit.